Betreffend die Nachkommen von Hans *1775 und Christoff *1780



Eine Y-DNA analyse eines Nachkommen des Christoff würde aufzeigen, ob sie Söhne Hans und Christoff wirklich Brüder oder nur Halbbrüder waren.  Ein solcher Test ist zudem die Voraussetzung für die weitere Erforschung der Vorfahren des Hans Wälti-Aeberhard und des Christoff Wälti Meyer.  Als mögliche Testpersonen kommen männliche Nachkommen folgender Familien in Frage:    An einer Y-DNA analyse interressierte männliche Nachkommen dieser Familie können sich bei mir melden.

Christen Wälti-Kähr (1860-1910) in Bümpliz                                                  

Rudolf Wälti-Ulrich (1866->1903) in Bümpliz
Gottfried Wälti-Stoll (1868-1925) in Bühl (Walperswil)
Johannes Wälti-Pauli (1879-1908) in Merzligen
Friedrich Wälti-Wenger (1882->1921) in Walperswil und Biel
Emil Ernst Wälti-Wälti (1885-?) in Bühl (Hermrigen)
Samuel Wälti-Krieg (1882-1945) in Bern

DIE VATERSCHAFTSKLAGE DER ELSBETH WÜTHRICH (ZUSAMMENFASSUNG)


«Elsbeth Wütterich von Trub» Magd bei Hans Moser in Schwanden, Kirchgemeinde Rüderswil, liess Ende Juni 1775 durch ihren Vater, Michel Wüthrich von Trub, wohnhaft im Rüppi, in der Gemeinde Arni, dem Chorgericht von Trub ausrichten, dass sie seit etwa vier Monaten schwanger sei. Sie erhebe Anspruch auf die Vaterschaft und die Ehe des «Hans Wälthi, des Sagers Sohn zu Schwanden, der demselben Meister diene wie sie».

Hierauf liess das Chorgericht die beiden durch Michel Wüterich auf den 13. Juli 1775 vorladen. Es erschien jedoch nur Elsbeth. Sie sagte aus, sie habe nur mit Hans Wälti «gemeinschaftlichen Umgang» gepflogen; er habe oft bei ihr in ihrer Kammer in ihrem Bett geschlafen und jeweils versprochen, dass er sie heiraten werde.

Im Anschluss an die Predigt vom 20. August 1775 konnte der Pfarrer von Trub der Gemeinde bekannt geben, dass Hans am vergangenen Samstag bei ihm gewesen sei. Er habe ihm beteuert, dass er der Vater des Kindes sei und dass er die Elsbeth wolle, sofern sie ihren jetzigen Meister, den Hans Moser von Schwanden, ab sofort verlasse. Hierauf hat das Chorgericht der anwesenden Elsbeth Wütrich befohlen, die Bedingung des Hans Wälti noch diese Woche zu erfüllen und sich zu ihrem Vater zu begeben, oder dorthin wo es der Hochzeiter wünsche.

Elsbeth folgte dieser Anweisung trotz dreimaliger Aufforderung nicht. Am 1. Oktober 1775 erschienen die beiden zusammen mit ihren Vätern erneut vor dem Chorgericht von Trub. Sie erklärte, sie wolle erst heiraten, wenn das Kind geboren sei und Hans bemerkte, «er wolle weder das Kind noch die Elsbeth; das Kind sei nicht sein und Elsbeth habe allerhand Reden gegen ihn ausgestossen». Die Chorrichter wussten die Beiden jedoch zur Ehe zu überzeugen. Hans meinte zwar, er wisse eigentlich nicht, wem das Kind sei. Doch auf das Ermahnen, einander die Hände zu geben und alles Vergangene zu vergessen, «reckte Elsbeth gegen Hans nicht nur zum ersten Mal die Hand aus, sondern der Hans gab seine rechte Hand auch und fügte bei, er wolle sein Wort halten». Der Hochzeiterin wurde befohlen, von nun an nicht mehr in ihres Meisters Haus zu gehen und die Väter erhielten die Weisung, ihren Teil beizutragen, dass keine Uneinigkeit und Spaltung mehr entstehe.

Kaum acht Tage danach erschienen der Vater der Elsbeth und ihr Meister erneut beim Pfarrer in Trub. Der Vater beschwerte sich wegen der Hochzeit seiner Tochter und liess verlauten, Elsbeth habe bei ihrem Meister einen Selbstmord begehen wollen. Da die Elsbeth trotz aller Versprechungen bei ihrem Meister blieb, vermuteten die Chorrichter, dass der Hans Moser die allfällige Ehe zerstören und die Elsbeth bei sich behalten wollte. Daher stellten sie nun den Handel den gnädigen Herren des oberen Ehegerichtes von Bern anheim.

Die Eherichter befanden, das Betragen der Elsbeth Wütrich sei so seltsam und unanständig, dass sie während ihrer Geburtswehen ernsthaft befragt und der wahre Vater des Kindes damit an den Tag gebracht werden solle. Dem Hans Moser von Schwanden wurde bei Ehebruchsstrafe aller Umgang mit der Elsbeth verboten.

Nachdem Elsbeth bei ihrer Niederkunft vom 29. November 1775 vor den abgeordneten Männern «ausgeharrt» hat, erschienen Elsbeth Wüterich und Hans Wälthi am 6. Januar 1776 um die Taufe ihres Sohnes namens Hans Wälti zu besorgen. Beide bereuten nun ihre Torheiten und baten «die Ehrbarkeit von Trub» die Richter des Oberen Ehegerichts von Bern zu ersuchen, «dass sie nun heiraten dürfen».

Dieses Gericht verfügte am 28. Januar 1776: «Wir loben die Entscheidung eurer angehörigen Elsbeth Wüterich und des Hans Wälthi von Schwanden, der Gemeinde Rüderswyl und genehmigen ihren Entschluss gänzlich». Dem Wälti wird erlaubt «bey dem Civilrichter Hilfe und Handbietung zu suchen, wenn der Moser sich würde gelüsten lassen, diese Ehe auf eine Unerlaubte Weise zu stören».
«Weil Elsbeth Wüterich, Michels tochter im Rüppi der Kirchöri Biglen wohnhaft, die aber in diensten stehet bey Hanss Moser zu Schwanden, kirchhöri Rüdersweyl, durch ihren Vatter die anzeige thun lassen, was massen sie sich albereit zu halbem theil schwangern leibs befinde, und nicht nur der Paternität, sondern der Ehe halben ansprach mache an Hanss Wälthi, dess Sagers sohn zu gedachtem Schwanden, der auch bey gleichem Meister eben dem Hanss Moser mit der Elsbeth diene; als ward erkent, beyde auf den 13. Augusti vor hiesige Ehrbarkeit zitiren zu lassen durch ein Rogatorium, fahls gemelter Vatter der Elsbeth Wüterich nicht in fründlichkeit bey dem Wälthi ausrichten würde.»
© 2006-2010 Peter Wälti
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